Agenturleistungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Vertrags- und Ge- schäftsverkehr zwischen der mut.events – eine Marke der machen&tun Medienproduktion GmbH, Louis- Bleriot-Straße 5, 12487 Berlin (nachfolgend „mut.events“ genannt) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend

„Kunden“ genannt) – insbesondere auf Agenturleistungen von mut.events.

Regelmäßig erstrecken sich die von mut.events angebotenen und zu erbringenden Agenturleistungen auf die Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen (Events).

Mit Beauftragung von mut.events durch den Kun- den akzeptiert der Kunde die Geltung und Anwendbarkeit dieser AGB und erklärt, dass er Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Die Erbringung jeglicher Leistungen durch mut.events erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

BeauftragungvertragsgegenständlicherLeistungen; Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt regelmäßig erst – nach Unterzeichnung und Rücksendung des freibleibenden Angebo- tes – mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch mut.events zustande. Ausnahmsweise kommt der Vertrag – entsprechend den im zeitlich letzten Angebot von mut.events enthaltenen Bedingungen – auch dadurch zustande, dass der Kunde mut.events mit der Umsetzung einzelner im Angebot enthaltener Leistungen ausdrücklich beauftragt und mut.events mit der Leistungsausführung beginnt.

Die im Leistungsangebot angegebenen Preise sind Netto-Preise und gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatz-/Mehrwertsteuer.

DurchführungderVertragsleistungen

Die Durchführung der jeweiligen Vertragsleistungen erfolgt in enger Abstimmung zwischen dem Kunden und mut.events. mut.events wird den Kunden über den Stand der Vorbereitung und die Durchführung der Leis- tungen informieren. Ist eine Partei mit der Arbeitsweise und dem Verhalten der anderen Partei in wesentlichen Punkten nicht einverstanden, so ist dies der anderen Partei unverzüglich in Textform anzuzeigen. Ansonsten gelten die Arbeitsweise und das Verhalten der anderen Partei als vertragsgemäß.

Der Kunde kann nach Erteilung des Auftrages an- gemessene Änderungen hinsichtlich der Vertragsleistungen verlangen. Sämtliche zusätzliche Kosten, die sich aus solchen vom Kunden gewünschten Änderungen ergeben, sind vom Kunden zu übernehmen. Änderungen können zur Verschiebung von verbindlichen und unverbindlichen Lieferterminen und Fristen führen, für die mut.events nicht einsteht.

mut.events ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen in zumutbarer Weise für den Vertrags- partner zu ändern (z.B. bei dem Ausfall von Künstlern und oder Moderatoren, technischen Anlagen, etc.) soweit da- durch der Wert der Leistungen nicht zum Nachteil des Vertragspartners geändert wird. Auch in der Auftragsabwicklung und Gestaltung des Programms ist die Agentur frei, soweit es dem Erfolg der Veranstaltung dient.

Der Kunde hat mut.events im Falle des Leistungsverzugs schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Sollte mut.events diesen Termin nicht einhalten, ist der Kunde berechtigt, den betreffenden Auftrag zu kündigen bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

Bis zum Zeitpunkt der Kündigung bzw. des Rücktritts erbrachte Teilleistungen von mut.events sind entsprechend den im Angebot enthalten Preisen zu vergüten. Nach Zahlungseingang wird mut.events dem Kunden die bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse (Materialien etc.) übergeben.

Es ist mut.events gestattet, zur Erbringung ihrer Vertragsleistungen Unteraufträge an Dritte zu vergeben. Gemäß dem mit dem Kunden vereinbarten Leistungsumfang tritt mut.events gegenüber Dritten als Generalunternehmer auf. Der Abschluss der Einzelverträge erfolgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – unmittelbar zwischen mut.events und den Dritten. Um eine reibungslose Durchführung des Auftrages zu gewährleisten, ver- pflichtet sich der Kunde, die Kommunikation mit Dritten ausschließlich durch mut.events erfolgen zu lassen. Eine direkte Kontaktaufnahme des Kunden mit eventuellen Dritten unter Ausschluss von mut.events ist – soweit nichts anderes vereinbart – nicht zulässig.

MitwirkungdesKunden

Voraussetzung für die Erbringung der jeweils vertragsgegenständlichen Leistungen durch mut.events ist, dass der Kunde seinen nachfolgenden Mitwirkungs- und Informationspflichten nachkommt.

Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für mut.events kostenlos erbracht werden.

Der Kunde wird seine sonstigen Vertrags- und/ oder Kooperationspartner anweisen, mut.events alle zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem jeweiligen Vertrag benötigten Informationen, Unterlagen und Belege rechtzeitig zu übergeben sowie diese entsprechend den Vorgaben von mut.events zu organisieren.

Der Kunde wird mut.events die zur Erfüllung der vertragsgegenständlichen Leistungen notwendigen Voll- machten erteilen.

Soweit nicht anders vereinbart, hat der Kunde die zur Veranstaltungsdurchführung notwendigen Genehmigungen (z.B. DSR, GEMA, Ordnungsamt etc.) zu besorgen und öffentliche Auflagen (z.B. Sanitätsdienst, Sicherheits- dienst etc.) zu erfüllen.

ZahlungsbedingungenundAufrechnungs-verbot

mut.events ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen und angemessene Vorschüsse und/oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, mit Rechnungszugang sofort zur Zahlung fällig.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart, ist medi- apool berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüs- se und Zahlungen wie folgt zu verlangen:

– 40% der vereinbarten Vergütung bei Vertragsabschluss

– 40% der vereinbarten Vergütung bis 14 Tage vor dem ersten Veranstaltungstag

– Den Rest des Betrags (20%) nach Veranstaltungsbeginn mit Stellung der Schlussrechnung.

Erfolgen die Zahlungen nicht zu dem (jeweils) vereinbarten Zeitpunkt, behält sich mut.events das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu fordern.

Nach Überschreitung der Zahlungsfristen um mehr als 4 Wochen gelten die gesetzlichen Regelungen. Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur in den Fällen zulässig, in denen die Gegenforderung auf demselben Rechtsverhältnis beruht.

AusfallderVeranstaltung;Stornierungskosten

Sollte es seitens des Kunden nach Auftragsvergabe an mut.events zu einer Absage der Veranstaltung kommen, deren Grund von mut.events nicht zu vertreten ist, steht mut.events ein Anspruch auf Ersatz der ihr aus der Absage entstandenen Kosten sowie auf Schadenersatz (insb. entgangener Gewinn) zu.

Unabhängig von der Regelung in Ziff. 6.1. verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der ggf. vereinbarten Brutto-Zu- satzkosten als Entschädigung zu zahlen:

Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss = 25%

Absage der Veranstaltung nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag

= 50%

Absage der Veranstaltung innerhalb der verbleibenden 8 Wochen vor dem Veranstaltungstag

= 100%

Absage der Veranstaltung innerhalb 2 Wochen

vor dem Veranstaltungstag = 100% zzgl. weiterer Stornierungskosten aufgrund von Zusatzvereinbarungen, z.B. Catering, Technik, Bestuhlung, Personal etc., diese werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

Berechnungsgrundlage der Stornogebühren (Ziff. 6.2.) sind die 100% Listenpreise. Rabattierungen oder Sonderabsprachen im Rahmen des Vertragsangebotes werden nicht angerechnet.

Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Schrift- form.

Dem Kunden wird in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

Urheberrecht;Copyright

Das Urheberrecht an allen von mut.events oder von mut.events beauftragten Dritten erstellten Konzepten, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen ist durch den Kunden zu wahren und darf von ihm nur im jeweils vertraglich vereinbarten Umfang ge- nutzt werden.

Weitergehende Nutzungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Urheber.

Bearbeitung und/oder Veränderung der von mut.events gestalteten Vertragsleistungen sind nur mit vorheriger schriftlichen Zustimmung von mut.events zulässig.

Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei den Urhebern. Nutzt der Kunde Konzepte, die eine geistige, künstlerische oder sonstige Schöpfung seitens mut.events oder von mut.events beauftragter Dritter darstellen bzw. enthalten, außerhalb oder nach Beendigung des jeweiligen Vertrages, so ist vor der Nutzung eine gesonderte Honorarabsprache zwischen den Parteien zu treffen.

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RechteeinräumungundFreistellung

Soweit der Kunde mut.events im Rahmen der vertraglichen Zusammenarbeit Inhalte (z.B. Bilder, Texte, Audio- und/oder Videocontent, Kundendaten etc.) zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass er die dafür erforderlichen Rechte – insbesondere das Recht zur Übertragung des für die Verwendung im Rahmen der vertragsgegenständlichen Veranstaltung notwendigen Nutzungs- rechts – hat und keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Der Kunde garantiert weiter, dass die übermittelten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen.

Mit Annahme dieser AGB stellt der Kunde mut.events von allen Ansprüchen Dritter – insbesondere von Ansprüchen wegen Urheberrechts-, Markenrechts-, Wettbewerbsrechts- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen – die gegen mut.events im Zusammenhang mit den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten erhoben werden, auf erstes Anfordern hin frei.

mut.events ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter vorzuneh- men. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz angemessener – nicht auf das RVG beschränkter – Kosten, die mut.events durch die notwendige Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen.

Kundendaten

mut.events ist berechtigt, die vom Kunden an mut.events übermittelten Daten/Inhalte zu den jeweils vertragsgemäßen Zwecken zu speichern und zu nutzen.

Die Speicherung und die Nutzung erfolgt nach Maßgabe der geltenden Gesetze (insb. des Bundesdatenschutzgesetzes).

Vermietungen,AufbauundWerkarbeiten

Allgemeines

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten u.a. für die Vermietung und Installation von Sachen von mut.events – insbesondere von Geräten und Anlagen zur Musikwiedergabe, Beleuchtungsanlagen, Videowiederga- be, Telekommunikation und Dekorationsmaterial – sowie für Aufbau- und Werkarbeiten (z.B. Herstellung, Wartung Reparatur) seitens mut.events.

Der Kunde erklärt, dass er Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Die Vermietung, Herstellung, Aufbau und Lieferung durch mut.events erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen.

Angebot und Preise

Der Vertrag kommt regelmäßig erst – nach Unterzeichnung und Rücksendung des freibleibenden Angebotes – mit der Zusendung der Auftragsbestätigung durch mut.events oder durch Übergabe der Mietsache zustande.

Jegliche Ergänzungen und Abänderungen des jeweiligen Vertragsinhalts bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen Bestätigung seitens mut.events in Textform.

Abbildungen, Maße und Gewichte in den Prospekten und/oder Unterlagen dienen nur der Veranschaulichung und sind nicht maßgebend. Eine Gewähr für ihre Einhaltung wird – soweit nichts Abweichendes vereinbart – nicht übernommen.

Gebühren und sonstige Kosten, die mit der Erfüllung behördlicher Auflagen zusammenhängen, gehen zu Lasten des Kunden.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Erfüllungund Zahlungsbedingungen

Wenn mut.events die Beschaffung eines bestimmten Gerätes/Gegenstandes nicht möglich ist, kann der Vertrag auch dadurch erfüllt werden, dass dem Kunden gleichwertige Mietgegenstände bereitstellt werden.

Die Rechnungsstellung wird – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – bei Bereitstellung bzw. Übergabe der Mietsache vorgenommen. mut.events ist berechtigt, Vorkasse oder Hinterlegung einer Sicherheit zu verlangen. Die Zahlung hat ungeachtet des Rechtes der Mangelrüge zu erfolgen. Aufrechnung und

Zurückhaltung wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

GewährleistungundHaftung

Der Kunde oder dessen Beauftragter erklärt mit Empfang der Mietsache die Mangelfreiheit der Mietsache in Textform.

Gewährleistungsansprüche gegen mut.events entfallen, wenn:

bei offensichtlichen Mängeln nicht unverzüglich nach Feststellung des Mangels, dieser bei mut.events schriftlich/in Textform geltend gemacht wird,

der Kunde die ihm obliegenden Vertragspflichten nicht erfüllt, insbesondere seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt,

die Mietsache von Dritten oder durch den Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert worden ist und der Schaden ursächlich im Zusammenhang mit der Veränderung steht,

der Kunde die Vorschriften über die Behandlung der Mietsache nicht befolgt,

Verschleiß oder Beschädigung auf fahrlässige oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen ist,

der Kunde mut.events nicht die angemessene Zeit und Gelegenheit zur Vornahme aller notwendig er- scheinenden Ausbesserungen und Ersatzlieferungen gewährt.

Eine über die bevorstehende Gewährleistung hi-naus gehende Haftung des Kunden, insbesondere für Mangelfolgeschäden, wird nicht übernommen. Im Falle schuldhaft verspäteter Lieferung und Bereitstellung der Mietsache durch mut.events kann der Kunde nur Schadenersatz für die Ersatzbeschaffung verlangen, nicht da- gegen für entgangenen Gewinn.

RückgabederMietsache

Bei Ablauf der Mietzeit verpflichtet sich der Kun- de, die Mietsache in einem mangelfreien Zustand an mut.events zurückzugeben. Der Kunde ist verpflichtet, mut.events den Mietgegenstand in dem Zustand zu- rückzugeben, der dem Zustand bei Übergabe des Mietgegenstands entspricht.

mut.events wird den Eingang des Mietgegenstandes unverzüglich bestätigen.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe verlängert sich die Mietzeit bis zur endgültigen Rückgabe. mut.events steht für diese Zeit in jedem Falle Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Mietzinses zu.

BesichtigungdesMietgegenstands

mut.events ist jederzeit berechtigt, den Mietgegenstand zu besichtigen oder durch einen Beauftragten besichtigen zu lassen.

mut.events ist berechtigt, die Mietsache, jederzeit nach vorheriger Absprache mit dem Kunden über Tag und Zeit der Untersuchung, selbst zu untersuchen oder durch einen Beauftragten untersuchen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, mut.events die Untersuchung in jeder Weise zu erleichtern. Die Kosten der Untersuchung trägt mut.events.

Der Kunde gewährt mut.events für die in Ziff. 6.1. und 6.2. genannten Zwecke, während seiner gewöhnlichen Betriebszeiten, Zugang zur Mietsache.

ÜberwachungderMietsachedurchmut.events

Wird zwischen den Parteien anlässlich einer Veranstaltung vereinbart, dass mut.events die Funktionen der Mietsache überwacht, hat mut.events insbesondere die nachfolgend aufgeführten Rechte:

mut.events ist berechtigt die Anlage/Mietsache nach eigenem Ermessen außer Betrieb zu setzen oder ggf. abzubauen, wenn durch das Wetter eine Gefahr für die Mietsache oder für die körperliche Unversehrtheit von anwesenden Personen besteht.

mut.events ist berechtigt die Anlage/Mietsache nach eigenem Ermessen abzuschalten und/oder abzubauen, wenn Krawall oder Aufruhr die Anlage/Mietsache gefährden.

mut.events ist berechtigt die Anlage/Mietsache nach eigenem Ermessen abzuschalten und/oder abzubauen, wenn die anlage/Mietsache durch den Kunden bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen verändert und/oder zweckentfremdet worden ist.

Wird gemäß den vorstehenden Voraussetzungen die Anlage/Mietsache außer Betrieb gesetzt oder ab- gebaut, stehen dem Kunden daraus keinerlei Schadenansprüche irgendwelcher Art gegen mut.events zu.

Aufbau-undWerkarbeiten

Wenn Werkarbeiten – z.B. der Aufbau einer Anlage oder einzelner Geräte Herstellung von Sachen etc. – erfolgen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen (Ziff. 8.2. bis 8.8.).

Der Kunde hat auf seine Kosten alles seinerseits Erforderliche zu tun, damit die Arbeiten rechtzeitig beginnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Vor Beginn der Arbeiten hat der Kunde mut.events die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- Wasser und ähnlicher Anlagen zu machen, insbesondere hat er mut.events die zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften bekannt zu geben.

Der Kunde ist verpflichtet, mut.events bei der Herstellung von Sachen und Auf- und Einbauten im zumut- baren Umfang zu unterstützen.

Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, mut.events die für die Herstellung von Sachen und Auf-/Einbauten erforderlichen Pläne, Skizzen, Zeichnungen und Maße zur Verfügung stellen – soweit diese nicht ausnahmsweise von mut.events zu entwerfen sind.

Werden durch Umstände, die mut.events nicht zu vertreten hat, Arbeiten unterbrochen, so geht die Gefahr für die bereits erbrachten Leistungen für die Dauer der Unterbrechung auf den Kunden über. Leistungsverzö-gerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, Unwetter, etc.) und Umständen im Einflussbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsobliegenheiten, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte usw.) hat mut.events nicht zu vertreten und berechtigen mut.events, das Erbringen der betroffenen Leistung um die die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauf- zeit hinauszuschieben.

Der Kunde wird die hergestellten Sachen und/oder Aufbauten abnehmen, sofern diese im Wesentlichen den Vorgaben des Kunden entsprechen. Der Zeitpunkt der Abnahme wird zwischen den Parteien jeweils im Einvernehmen anberaumt.

Über die Abnahme der Arbeiten von mut.events ist eine Abnahmebescheinigung auszufüllen. Die Abnahme liegt mit Inbetriebnahme der Anlage/Sache/Mietsache bzw. des Aufbaus vor.

Für fehlerhafte Arbeiten von Dritten haftet mut.events dann nicht, wenn mut.events nachweist, dass sie weder fehlerhafte Anweisungen gegeben, noch ihre Aufsichtspflicht verletzt hat.

PflichtendesKundenundSchadensersatz

Der Kunde ist verpflichtet, mut.events unverzüglich Störungen der Mietsache mitzuteilen. Bei Verletzung dieser Pflicht behält sich mut.events das Recht zur Geltendmachung von Schadensansprüchen gegenüber dem Kun- den vor.

Der Kunde unterrichtet mut.events unverzüglich über etwaige Änderungen, die im Zusammenhang mit der Mietsache stehen. Dies gilt insbesondere

bei Beschlagnahme, Pfändungen oder ähnlichen Maßnahmen Dritter,

bei Änderung der Betriebsverhältnisse für die Mietsache, die die Schädigung oder Gefährdung der Mietsache begründen oder erhöhen,

bei Konkurs oder Vergleichsanträgen über das Vermögen des Kunden sowie im Falle der Liquidation des Geschäftsbetriebs des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, mut.events in Textform Auskunft über den Auf- bzw. Ausstellungsort der Mietsa-che zu erteilen.

Soweit behördliche Genehmigungen für die Veranstaltung bzw. für die geplante Nutzung des Mietgegen- stands/Aufbaus erforderlich sind, holt der Kunde diese auf eigene Kosten ein. Für Schäden, die daraus entstehen, dass eine behördliche Genehmigung nicht vorliegt, haftet allein der Kunde.

Der Kunde ist zudem verpflichtet, die gemietete Sache vor Überbeanspruchungen in jeder Weise zu schützen und, soweit erforderlich, für Wartung und Pflege

der Mietsache zu sorgen, notwendige Reparaturen, ein- schließlich Ersatzteile für die Erhaltung der Betriebsbereitschaft der Mietsache sofort sach- und fachgemäß unter Verwendung von Original- oder mit Zustimmung von mut.evemnts gleichwertiger Ersatzteile, auf seine Kosten durch mut.events vornehmen zu lassen.

Die Kosten für Reparaturen infolge gewöhnlicher Abnutzung gehen zu Lasten von mut.events. mut.events behält sich die Entscheidung vor, während der Mietzeit die erforderlichen Reparaturen auszuführen. Die erforderlichen Ersatzteile sind durch mut.events zu beziehen. Erklärt mut.events nicht unverzüglich auf Anfrage des Kunden, dass sie die benötigten Ersatzteile in derselben Frist und mit nicht höheren Kosten wie der Kunde beschaffen werde, so ist der Kunde berechtigt, sich die Ersatzteile selbst zu beschaffen. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige Zustimmung in Textform seitens mut.events Veränderungen des Mietgegenstandes, insbesondere An- und Ein- bauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen die von mut.events angebracht wurden zu entfernen. Der Kunde darf weder Dritten Rechte an der Mietsache einräumen noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten.

Wird der Mietgegenstand nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgeliefert, so verlängert sich die Miet- zeit um die Zeit, die zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparaturen oder sonstigen Arbeiten unter normalen Verhältnissen arbeitstechnisch erforderlich ist.

UntervermietungundEigentum

Eine Untervermietung ist dem Kunden nur mit vorheriger Zustimmung in Textform seitens mut.events gestattet.

Die gelieferte Sache bleibt Eigentum von mut.events – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde. Es ist nicht gestattet, diese Sache mit Rechten Dritter zu belasten.

HaftungdesKunden

Der Kunde haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung, Verlust oder Beschädigung der Mietsache resultieren. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt

verursacht wer- den, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Der Vermieter rät dem Kunden, die Mietsache für die Mietdauer zu versichern, da solch eine Versicherung seitens mut.events regelmäßig nicht vorliegt.

Tritt der Kunde von dem Mietvertrag zurück oder verweigert er aus einem anderen Grund die Annahme der Leistung, hat der Kunde Ersatz für die entstandenen Aufwendungen und geminderten Möglichkeiten einer anderweitigen Vermietung nach folgenden Bestimmungen zu zahlen:

Absage der Anmietung nach Vertragsabschluss, aber mehr als 4 Wochen vor Mietbeginn = 25% des Auftragsvolumens

Absage der Anmietung nach Vertragsabschluss 4 Wochen vor dem Mietbeginn = 50% des Auftragsvolumens

Absage der Anmietung innerhalb der verbleibenden 2 Wochen vor dem Mietbeginn = 90% des Auftragsvolumens

Bei Nichtabholung der Mietsache nach Fälligkeit schuldet der Kunde Schadenersatz in Höhe von 90% des Auftragsvolumens.

mut.events behält sich die Geltendmachung von, über die vorgenannten Beträge hinausgehenden, Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.

Berechnungsgrundlage für die vorstehenden Zahlungen ist 100% des Auftragsvolumens der geschuldeten Leistungen des Kunden. Dieses setzt sich aus dem Miet- zins zzgl. ggf. vereinbarter Werklöhne und der Leistungen von durch mut.events beauftragten Sub-Unternehmen zusammen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Berechnung der vorstehenden Fristen richtet sich nach dem Termin an dem der Mietvertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.

Dem Kunden wird in jedem Fall der Nachweis gestattet, dass der Schaden nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

mut.events ist berechtigt, die Mietsache bei Verzug des Kunden anderweitig zu vermieten.

SonstigeBestimmungen(geltenfürAbschnitteAundBgleichermaßen)

Haftung,GewährleistungundVerjährung

mut.events haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten), Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung vertraut werden darf.

Darüber hinaus ist die Haftung von mut.events für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Soweit mut.events gemäß Ziff. 1.1. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorauszusehen waren und vertragstypisch sind.

Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von mut.events für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden der Höhe nach auf einen Betrag, der dem jeweils vereinbarten Honorar/Mietzins/Werklohn entspricht – je Schadensfall – beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet mut.events insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

mut.events haftet darüber hinaus nicht für bereits vom Kunden gegenüber Dritten beauftragte Leistungen.

mut.events haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im An- gebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Jegliche Ansprüche des Kunden verjähren in zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt des Abschusses der jeweils vertragsgegenständlichen Leistung (z.B. Abnahmereife, Übergabe, Abschluss einer Veranstaltung etc.). Dies gilt nicht, wenn ein Mangel von mut.events arglistig verschwiegen wurde.

Die Gewährleistung erfolgt im Übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich, alle von mut.events erhaltenen Unterlagen, Daten und Informationen, insbesondere über Umsätze und Geschäftsverbindungen, so- wie alle sonstigen aufgrund oder in Verbindung mit der vertraglichen Zusammenarbeit erlangten Kenntnisse über mut.events, z.B. deren Geschäftsbetrieb, Konzerngesellschaften und Projekte, streng geheim zu halten, soweit solche Umstände nicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte bekanntgegeben werden müssen.

Ferner verpflichtet sich der Kunde, die Bedingungen des jeweiligen Vertrags sowie etwaiger Zusatzvereinbarungen geheim zu halten, soweit Informationen hierzu nicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen an Dritte bekannt- gegeben werden müssen.

Der Kunde haftet insoweit auch für Angestellte, sonstige Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie Dritte, derer er sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen und Obliegenheiten bedient.

Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt für einen Zeit- raum von 3 Jahren nach der Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.

Die vorgenannten Verpflichtungen gelten nicht für solche Gegenstände der Geheimhaltung, die bei Ab- schluss des vorliegenden Vertrages bereits offenkundig oder dem Kunden bereits nachweisbar bekannt waren, nach Abschluss dieser Vereinbarung ohne Zutun von mut.events offenkundig geworden sind oder dem Kunden von dritter Seite auf gesetzliche Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung zugänglich gemacht worden sind, was der Kunde ggf. zu beweisen hat.

Für jeden Verstoß gegen die unter Ziffern 2.1. bis 2.3. genannten Geheimhaltungspflichten hat der Kunde eine Vertragsstrafe zu entrichten deren Höhe von mut.evemnts nach billigem Ermessen festgelegt wird und gerichtlich in vollem Umfang überprüfbar ist.

ÄnderungenderAGB

mut.events behält sich das Recht vor, die AGB je- derzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen bzw. zu aktualisieren, wenn technische, wirtschaftliche oder rechtliche Gründe eine solche Anpassung erforderlich machen.

Der Kunde wird über jegliche Änderungen der AGB rechtzeitig (in der Regel vier Wochen vor Inkrafttreten der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen) informiert. Dazu übersendet mut.events dem Kunden die neue Fassung der AGB an die vom Kunden mitgeteilte und/ oder in dessen Impressum angegebene E- Mailadresse.

TeamkleidungundEigenwerbung

Falls nicht anders vereinbart, treten die Mitarbeiter von mut.events sowie ggf. Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen in Teamkleidung von mut.events bzw. machen&tun auf. Der Kunde gestattet die Verteilung von Werbemitteln sowie die Aufstellung/Aufhängung von Werbeschildern und -bannern.

Es ist mut.events ausdrücklich gestattet, bei der Erbringung von Dienstleistungen und im Rahmen der Werbung (auch im Internet, in sozialen Netzwerken wie z.B. bei Facebook etc.), auf Messen und Firmenveranstaltungen und bei Präsentationen über die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Rahmen des vertragsgegenständlichen Projekts (Gesamtprojekt und/oder Einzelprojekte) zu informieren – insbesondere den Kunden und/oder das Projekt als Referenz zu benennen und eigenwerblich darzustellen.

Schlussbestimmungen

Etwaigen abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Solche verpflichten mut.events auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsregeln des EGBGB und der Regelungen des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende nationale Schutzrechte (z.B. zwingende Verbraucherschutz- rechte etc.) bleiben von der vorstehenden Rechtswahlklausel unberührt.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem jeweils zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ist Berlin, soweit kein anderer ausschließlicher (gesetzlicher) Gerichtsstand einschlägig ist.

Stand: 04/2023